Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich, unsere Identität
(1) Im Verkehr mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB oder mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts bzw. mit öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend: „Besteller“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen B2B der Schenker Technologies GmbH (nachfolgend: „Schenker Tech“), es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich oder in Textform etwas anderes. Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers, welche unseren Allgemeinen Vertragsbedingungen B2B widersprechen, wird ausgeschlossen.
(2) Auch wenn beim Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht erneut hingewiesen wird, gelten ausschließlich die Allgemeinen Vertragsbedingungen B2B der Schenker Tech in ihrer bei Abgabe der Erklärung des Bestellers unter https://www.schenker-tech.de/agb-geschaeftskunden/ abrufbaren Fassung, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich oder in Textform etwas anderes.
Unsere Identität ist:
Schenker Technologies GmbH
Walter-Köhn-Straße 2c
D-04356 Leipzig
Geschäftsführer: Robert Schenker
USt-IdNr.: DE270518880
Amtsgericht Leipzig, HRB 25795
E-Mail: [email protected]
Tel: +49 341/246 704 – 0
Fax: +49 341/246 704 – 44
URL: https://www.schenker-tech.de/
2. Vertragsschluss
(1) Im Verkehr mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB oder mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts bzw. mit öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend: „Besteller“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen B2B der Schenker Technologies GmbH (nachfolgend: „Schenker Tech“), es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich oder in Textform etwas anderes. Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers, welche unseren Allgemeinen Vertragsbedingungen B2B widersprechen, wird ausgeschlossen.
(2) Auch wenn beim Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht erneut hingewiesen wird, gelten ausschließlich die Allgemeinen Vertragsbedingungen B2B der Schenker Tech in ihrer bei Abgabe der Erklärung des Bestellers unter https://www.schenker-tech.de/agb-geschaeftskunden/ abrufbaren Fassung, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich oder in Textform etwas anderes.
Unsere Identität ist:
Schenker Technologies GmbH
Walter-Köhn-Straße 2c
D-04356 Leipzig
Geschäftsführer: Robert Schenker
USt-IdNr.: DE270518880
Amtsgericht Leipzig, HRB 25795
E-Mail: [email protected]
Tel: +49 341/246 704 – 0
Fax: +49 341/246 704 – 44
URL: https://www.schenker-tech.de/
3. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
(1) Gegenstand dieser Vertragsbedingungen sind nur die Lieferung von Computerhardware, im Rahmen eines solchen Kaufvertrages zusätzliche vereinbarte Dienstleistungen oder gesondert angebotene Dienstleistungen. Die wesentlichen Merkmale der von uns angebotenen Waren und Dienstleistungen sowie die Gültigkeitsdauer etwaig befristeter Angebote entnehmen Sie bitte der jeweiligen Artikelbeschreibung oder den Angeboten.
(2) Der Besteller hat vor Vertragsabschluss überprüft, dass die Spezifikation der Vertragsgegenstände seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Ihm sind die wesentlichen technischen Merkmale und Funktionsmerkmale bekannt.
(3) Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Lieferungen und Leistungen ist der beiderseits unterzeichnete Vertrag mit Leistungsverzeichnis oder die Auftragsbestätigung der Schenker Tech, sonst das Angebot der Schenker Tech. Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies schriftlich oder in Textform vereinbaren oder soweit Schenker Tech sie bestätigt hat. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Vereinbarung oder der Bestätigung durch die Schenker Tech.
(4) Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind Vertragsgegenstände für den Gebrauch und Verbleib im Inland bestimmt. Bei einer Lieferung der Vertragsgegenstände ins Ausland hat der Besteller sich eigenverantwortlich um die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu bemühen.
(5) Produktbeschreibungen, Darstellungen usw. sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien oder Zusicherungen. Eine Garantie oder Zusicherung im Sinne einer Haftungsverschärfung oder Übernahme einer besonderen Einstandspflicht gelten nur als abgegeben, wenn die Begriffe „Garantie“ oder „Zusicherung“ ausdrücklich genannt werden.
4. Lieferung
(1) Wir liefern innerhalb Deutschlands, in Länder der Europäischen Union (EU) sowie in die Schweiz, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich oder in Textform etwas anderes.
(2) Die Lieferungen erfolgen werktäglich montags bis freitags über einen von uns mit der Lieferung beauftragten Spediteur/Frachtdienst.
(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Vertragsgegenstände geht mit der Übergabe an den Spediteur/Frachtdienst auf den Besteller über.
(4) Der Besteller trägt die Kosten des Transports, der Fracht und der Transportversicherung bis zum vereinbarten Lieferort, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich oder in Textform etwas Anderes.
5. Leistungszeit, Leistungsort
(1) Angaben zu Liefer- und Leistungszeitpunkten sind unverbindlich, es sei denn, sie sind seitens der Schenker Tech schriftlich oder in Textform als verbindlich bezeichnet. Die Schenker Tech kann Teilleistungen erbringen, soweit die gelieferten Teile für den Besteller sinnvoll nutzbar sind.
(2) Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem sich der Besteller in Zahlungsverzug aus dem Vertrag befindet, und um den Zeitraum, in dem die Schenker Tech durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, an der Lieferung oder Leistung gehindert ist, und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrundes. Zu diesen Umständen zählen auch höhere Gewalt und Arbeitskampf. Fristen gelten auch um den Zeitraum als verlängert, in welchem der Besteller vertragswidrig eine Mitwirkungspflicht verletzt, z.B. eine Information nicht erteilt, einen Zugang nicht schafft, eine Beistellung nicht liefert oder Mitarbeiter nicht zur Verfügung stellt.
(3) Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich andere oder zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum.
(4) Mahnungen und Fristsetzungen des Bestellers bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit angemessen.
(5) Leistungsort von Dienstleistungen ist der Ort, an dem die Dienstleistung zu erbringen ist. Im Übrigen ist für alle Lieferungen und Leistungen aus und im Zusammenhang mit einem Vertrag der Sitz der Schenker Tech der Leistungsort.
6. Preise, Zahlungsbedingungen
(1) Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zuzüglich der Kosten für Transport und Verpackung. Bei Lieferungen außerhalb der EU trägt der Besteller etwaige Zölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer und stellt Schenker Tech diesbezüglich von jeder Inanspruchnahme frei. Darüber hinaus berechnet Schenker Tech die Kosten für die zollamtliche Vorbereitung der Versandpapiere.
(2) Ein Rabatt kann nicht mit anderen Nachlässen, Rabattaktionen oder befristeten Angeboten kombiniert werden, soweit nicht etwas anderes schriftlich oder in Textform vereinbart ist.
(3) Der vereinbarte Kaufpreis oder die vereinbarte Vergütung sind nach Eingang der Rechnung beim Besteller ohne Abzug fällig und auf das in der Rechnung angegebene Konto bargeldlos zu überweisen, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich oder in Textform etwas Anderes. Der Abzug von Skonto ist unzulässig.
(4) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Bestellers sind ausgeschlossen, es sei denn, dass diese Gegenrechte unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen dem Besteller nur innerhalb dieses Vertragsverhältnisses zu.
(5) Ist der Besteller in Zahlungsverzug mit einer Forderung, so können alle übrigen Forderungen gegen den Besteller fällig gestellt werden.
(6) Schenker Tech hat das Recht, seine Forderungen gegen den Abnehmer an einen Dritten abzutreten. Außer im Bereich des § 354a HGB kann der Besteller Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung der Schenker Tech an Dritte abtreten.
7. Eigentumsvorbehalt
(1) Schenker Tech behält sich das Eigentum an gelieferten Vertragsgegenständen bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis vor.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, gelieferte Sachen pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist der Besteller verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zu versichern. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Besteller die Schenker Tech unverzüglich schriftlich oder in Textform zu benachrichtigen, wenn gelieferte Sachen gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt sind. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Schenker Tech die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den entstandenen Ausfall.
(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Schon bei Vertragsschluss mit uns tritt der Besteller die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) an Schenker Tech ab. Schenker Tech nimmt diese Abtretung bereits bei Vertragsschluss an. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Sachen ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden sind. Der Besteller ist verpflichtet, auf Aufforderung der Schenker Tech Auskunft über die Weiterveräußerung zu erteilen. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Schenker Tech’s Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Schenker Tech wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
8. Untersuchungs- und Anzeigepflichten des Bestellers
(1) Der Besteller ist verpflichtet, Liefergegenstände der Schenker Tech unverzüglich ab Lieferung oder ab Zugänglichmachung entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen fachkundig zu untersuchen und erkannte Mängel oder Abweichungen schriftlich oder in Textform unter genauer Beschreibung des Fehlers bei Schenker Tech anzuzeigen.
(2) Geht die Anzeige nicht spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen ab Lieferung bei Schenker Tech ein, so gelten die gelieferten Vertragsgegenstände als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel oder eine Abweichung handelt, die bei der Untersuchung nicht erkennbar waren. Zeigt sich später ein verdeckter Mangel, so ist dieser ebenfalls innerhalb von sieben Kalendertagen anzuzeigen, anderenfalls gelten die gelieferten Vertragsgegenstände auch insoweit als genehmigt.
(3) Sollten Vertragsgegenstände mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert werden, ist der Besteller gehalten, den Schaden sofort beim Spediteur/Frachtdienst zu reklamieren, ggf. die Annahme zu verweigern sowie schnellstmöglich mit Schenker Tech Kontakt aufzunehmen, damit wir unsere Rechte gegenüber dem Spediteur/Frachtdienst wahren können.
9. Rechte bei Mängeln
(1) Bei Mängeln an Neuware kann die Schenker Tech zunächst nacherfüllen, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren etwas anderes. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der Schenker Tech entweder durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung von mangelfreien Vertragsgegenständen. Wegen eines Mangels sind zumindest drei Nachbesserungsversuche hinzunehmen.
(2) Die Schenker Tech kann die Mangelbeseitigung nach ihrer Wahl vor Ort oder in ihren Geschäftsräumen durchführen oder durchführen lassen. Die Schenker Tech kann Leistungen auch durch Fernwartung erbringen.
(3) Der Besteller unterstützt die Schenker Tech bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung, indem er insbesondere auftretende Probleme konkret beschreibt, die Schenker Tech umfassend informiert und ihr die für die Mangelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt.
(4) Wenn die Schenker Tech eine Nacherfüllung endgültig verweigert, diese endgültig fehlschlägt oder sich aus von Schenker Tech zu vertretenden Gründen unangemessen verzögert, kann der Besteller entweder vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen herabsetzen und zusätzlich nach § 10 Schadensersatz oder Aufwendungsersatz verlangen. Die Ansprüche des Bestellers von Rechten bei Mängeln verjähren nach § 11.
(5) Im Falle des Rücktritts vom Vertrag hat der Besteller sich Wertersatz für gezogene Nutzungen der Vertragsgegenstände auf die Rückgewähr des Kaufpreises anrechnen zu lassen. Der anrechenbare Wertersatz wird hierbei unter Berücksichtigung der üblichen Gesamtnutzungsdauer der Vertragsgegenstände anteilig für die Zeit der tatsächlichen Nutzung auf der Grundlage des ursprünglich vereinbarten Kaufpreises berechnet. Bei gelieferter Computerhardware wird der Berechnung eine übliche Gesamtnutzungsdauer von drei Kalenderjahren ab Lieferung zugrunde gelegt. Beiden Vertragsparteien bleibt es vorbehalten, der jeweils anderen Partei einen höheren oder niedrigeren Wertersatz für gezogene Nutzungen nachzuweisen.
(6) Ersatzansprüche der Schenker Tech wegen Veränderungen oder Verschlechterungen des Vertragsgegenstands, die nicht auf eine übliche, bestimmungsgemäße Nutzung zurückzuführen sind, bleiben vom anrechenbaren Wertersatz nach Abs. 5 im Falle des Rücktritts unberührt.
(7) Ein unerheblicher Mangel berechtigt den Besteller nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
(8) Der Verkauf von Gebraucht- oder Vorführware erfolgt stets unter Ausschluss jeglicher Rechte bei Mängeln (Gewährleistungsausschluss).
10. Haftungsbeschränkung
(1) Die Verjährungsfrist beträgt
– für Ansprüche des Bestellers auf Kaufpreisrückzahlung aus Rücktritt oder Minderung ein Jahr ab Ablieferung der Vertragsgegenstände,
– im Übrigen bei anderen Ansprüchen des Bestellers aus Rechten bei Mängeln ein Jahr,
– bei nicht auf Mängeln beruhenden Ansprüchen des Bestellers auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zwei Jahre.
Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Besteller von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.
(2) Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 BGB bestimmten Höchstfristen ein.
(3) Bei Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist und sonstigen in § 10 Abs. 1 genannten Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
11. Verjährung
(1) Die Verjährungsfrist beträgt
– für Ansprüche des Bestellers auf Kaufpreisrückzahlung aus Rücktritt oder Minderung ein Jahr ab Ablieferung der Vertragsgegenstände,
– im Übrigen bei anderen Ansprüchen des Bestellers aus Rechten bei Mängeln ein Jahr,
– bei nicht auf Mängeln beruhenden Ansprüchen des Bestellers auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zwei Jahre.
Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Besteller von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.
(2) Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 BGB bestimmten Höchstfristen ein.
(3) Bei Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist und sonstigen in § 10 Abs. 1 genannten Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
12. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen oder des mit dem Besteller abgeschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine angemessene Regelung gelten, die dem Vertragszweck weitgehend entspricht und wirksam ist.
(3) Sofern es sich bei dem Besteller um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis am Sitz von Schenker Tech.
(4) Hat der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ebenfalls am Sitz von Schenker Tech.
Datenschutz
Schenker Tech nimmt das Thema Datenschutz sehr ernst. Wir erheben, verarbeiten und nutzen aufgenommene Daten des Bestellers nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Detaillierte Informationen zum Thema Datenschutz bei Schenker Tech erhalten Sie hier: https://www.schenker-tech.de/datenschutzerklaerung
Schenker Technologies GmbH
Stand: August 2018